AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ski-Club Pirmasens 1950 e.V.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Vereinbarungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und uns als Veranstalter festlegen Sie werde durch mündliche oderschriftliche anerkannt.

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung per Fax, Email, Post, Telefon oder über unsere Website http://www.ski-club-pirmasens.de und http://www.ski-club-ps.de bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Anmelder garantiert die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. Mitreisende Kinder sind, gleich welchen Alters, in der Anmeldung ausdrücklich aufzuführen. Die Anmeldung eines oder mehreren Minderjährigen kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen

Wir empfehlen eine DSV-Unfallversicherung.

2. Zahlung:

Mit Erhalt einer Anzahlung i.H.v. 100 Euro je Person auf unser Konto 2741 (IBAN: DE28 5425 0010 0000 0027 41) bei  der Sparkasse Südwestpfalz (BLZ 54250010) wird ihre Buchung fixiert.

Bei der Zahlung bitten wir jeweils Name und Reiseort auf dem Überweisungsträger anzugeben.

Sie erhalten im Anschluss an die Anzahlung eine Buchungsbestätigung.

Der Restbetrag wird nach Aufforderung, spätestens jedoch 45 Tage vor Reisebeginn fällig

3. Leistung:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet bzw. unseres schriftlichen Programms sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Sollten nach Vertragsschluss Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages notwendig werden, haben Sie das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei andere Rechte unberührt bleiben. Ein solcher Rücktritt muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, erfolgen. Andernfalls sind wir berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten.

4. Preise:

Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und entsprechen dem Stand bei Druck. Verbindlich ist der von uns bestätigte Reisepreis zum Zeitpunkt der Anmeldung.

Die angegebenen Preise ergeben sich aus der Ausschreibung im Internet und verstehen sich als Paketpreise. Rabattierungen aufgrund von nicht in Anspruch genommener Leistungen auf Seiten des Kunden sind ausgeschlossen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, allerdings muss er für die entstandenen Kosten aufkommen. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wenn ein gemeldeter Teilnehmer von einer Reise zurücktritt oder zurücktreten muss, so kann er stornokostenfrei eine Ersatzperson benennen. Tritt der Kunde zurück oder kann er die Reise nicht antreten, so haben wir das Recht, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen in Relation zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Bei der Berechnung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und andere Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden folgendermaßen berechnet:

  • Bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %,
  • 40. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %,
  • 20. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%,
  • 14. Tag bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 80%
  • ab dem 7. Tag und bei Nicht- Reise 100%.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es auf ein Verschulden nicht ankommt, d.h. auch bei Krankheit oder Unfall können diese Kosten trotzdem entstehen, wenn keine Ersatzperson gefunden werden kann. Stornokosten gelten auch unabhängig davon, ob die Reise bereits bezahlt worden ist oder nicht.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt die Reise nicht stattfinden kann, oder wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 nicht erreicht wurde. Der Rücktritt erfolgt in angemessener Frist nach Maßgabe der Reisedauer. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher bereits gezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der Veranstalter kann des weiteren vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung einer Reise stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich vertragswidrig verhält. Wird der Reisevertrag nach Reisebeginn gekündigt, so erhält der Teilnehmer die Kosten zurück, die uns bzw. dem Veranstalter an Aufwendungen erspart bleiben.

7. Betreuung:

Ein Rechtsanspruch auf Betreuung, Unterricht, Führung o.a. besteht nicht. Die Teilnahme an dortigen, örtlichen Veranstaltungen ist freigestellt. Soweit Betreuung / Unterricht im Reisepaket enthalten ist, haben die Betreuer / Übungsleiter die Aufgabe, die Kurs- / Reiseteilnehmer, soweit am Reiseort zulässig, bei der Ausübung des Sports und dessen Vorbereitung zu unterrichten und zu begleiten.

Der Anschluss an eine betreute Gruppe erfolgt allerdings auf Risiko des Teilnehmers. Eine Haftung des Betreuers oder von uns wird ausgeschlossen.

Bei jeder Reise steht ein Reiseleiter für Fragen zur Verfügung.

8. Haftung:

Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen ausdrücklich als solcher vermittelter und gekennzeichneter Fremdleistungen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für Reisegepäck übernehmen wir keine Haftung.

9. Mitwirkungspflicht:

Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer zur Mitwirkung bei der Behebung und zur sofortigen Anzeige des Schadens beim jeweiligen Reisebetreuer verpflichtet. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende bei uns schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer Reise verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Reiseende.

10. Einreisebestimmungen

Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Die Ausweispapiere sollten, vor allem bei Ausländern, vom Tag des Grenzübertritts gerechnet, noch mindestens 3 Monate gültig sein. Die Anmeldung zu einer Reise, zu der eine Visumerteilung erforderlich ist, ist unabhängig von der Visumerteilung verbindlich.

11.Datenschutz

Zur Abwicklung Ihrer Anmeldung benötigen wir Ihre persönlichen Daten, wie z. B. Vor- und Nachnamen, Telefonnummer, Faxnummer, e-mail-Adresse oder Postanschrift. Wir sichern Ihnen zu, dass wir diese Daten nur intern für die Abwicklung unserer Buchung nutzen und entsprechend verwalten. Ihre persönlichen Daten werden anderen Personen oder Firmen nicht zur Verfügung gestellt.

Vertragspartner:

Ski-Club Pirmasens 1950 e.V.
66954 Pirmasens